Die Aufgaben und Ziele des Fördervereins haben sich im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterentwickelt. So verschob sich der Fokus während der vergangenen Jahre immer mehr auf das Angebot einer ganztäglichen Betreuung.
Die immer größer werdende Anzahl der zu betreuenden Kinder und die damit einhergehende Professionalisierung des Betreuungsangebotes, machten ein Umdenken des Status als eingetragener Verein notwendig. Schließlich ist die Bereitstellung eines Betreuungsangebotes nur unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen möglich bzw. machbar. Logischer Schritt war es daher, die Einrichtung als eingetragenen Verein umzuwandeln und zum 01.01.2017 in einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) neu zu positionieren.
Auch wenn wir den Zusatz gGmbH in unserem Namen führen, bedeutet dies nicht, dass wir ein Wirtschaftsunternehmen sind. Wir arbeiten nicht gewinnbringend, sondern gemeinnützig.
Gesellschafterinnen der Sternschnuppen gGmbH sind Nicole Langkamm und Marlen Bollmann.
Im deutschen Steuerrecht ist eine gGmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Sie ist von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit und die erwirtschafteten Gewinne müssen für den/die gemeinnützigen Zweck/Zwecke verwendet werden.